Der Flugplatz Konstanz im Gemeinderat, am 22.07.21 geht es um „Leben oder Tod“. Die Gnadenfrist bis 2030 wird ihn kaum retten.

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Am kommenden Donnerstag entscheidet der Gemeinderat mitunter über die Zukunft des Flugplatzes Konstanz.
In der öffentlichen Sitzung geht es um folgendes:

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist.

  1. Der Gemeinderat bekräftigt seinen Willen, den im Jahr 2018 vom RP Stuttgart vorgelegten Kompromissvorschlag zur Gewerbeflächenentwicklung auf dem Landeplatz unter Beibehaltung des Flugbetriebs umsetzen zu wollen.
  2. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den Flugbetrieb auf dem im Kompromissvorschlag vorgesehenen Gelände bis zum Jahr 2030 aufrecht zu erhalten unter der Voraussetzung, dass die Stadt Konstanz die vollständige Handlungsfähigkeit auf dem heutigen Flugplatzgelände erhält.
  3. Der Gemeinderat strebt hierfür an, die bestehende Flughafen GmbH bis zum Ende des bestehenden Pachtvertrages Ende 2022 zu 100% in städtisches Eigentum zu überführen und beauftragt hierfür die Stadtverwaltung, mit den heutigen Gesellschaftern der Flughafen-Gesellschaft Verhandlungen aufzunehmen.
  4. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, mit der Stadtwerke Konstanz GmbH über eine Integration der künftigen Flughafen-Gesellschaft in die Stadtwerke Konstanz GmbH zu verhandeln mit dem Ziel, die Gesellschaft künftig effizient und professionell verwalten zu können – unter Beibehaltung des Flugbetriebs bis mindestens zum Jahr 2030.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der geführten Gespräche mit den heutigen Gesellschaftern der Flughafen GmbH sowie mit der Stadtwerke Konstanz GmbH, spätestens jedoch im Sommer 2022, dem Gemeinderat die Ergebnisse der Verhandlungen vorzustellen und auf Basis dieser Ergebnisse einen Grundsatzbeschluss zur Verlängerung des Pachtverhältnisses sowie einen Beschluss zur Realisierung des Kompromissvorschlages vorzulegen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Entscheidung im Jahr 2022 über die Weiterführung des Flugbetriebes sowie über die Umsetzung des Kompromissvorschlags einen Vorschlag zu erarbeiten, wie durch die Einbindung eines BürgerInnenrates ein Beteiligungsprozess zur Zukunft der heutigen Fläche des Verkehrslandeplatzes gestaltet werden kann.


Die FGL stellt den Antrag, die Entscheidung über die Entwicklung des Flugplatzes als nächsten Schritt dem neu gegründeten Konstanzer BürgerInnenrat zu übertragen. Wenn dieser Beteiligungs-Prozess unter der Leitung des Beauftragten für Bürgerbeteiligung, Herrn Schröpel, eingeleitet und abgeschlossen ist, wird der Gemeinderat seinerseits die endgültige Entscheidung treffen.

Bitte liebe Konstanzer Mitbürger kommt zu der öffentlichen Sitzung.
Punkt Ö6 wird voraussichtlich ab ca.16:00 Uhr verhandelt werden.
Der Flugplatz könnte auch einer breiteren, Öffentlichkeit als Natur- und Naherholungsgebiet im Kompromiss mit
Gewerbe- und Flugbetrieb eine Zukunft haben.
Dafür benötigt es jedoch Euer Gesicht, Stimme und Einfluss.


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