Wie man Bürgerbeteiligungen umgeht. Siehe am Beispiel Flugplatz Konstanz.

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Der Flugplatz Konstanz ist in einer Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben.

Das bedeutet: Konstanzer Vereine können sich an der Mitgestaltung des Flugplatzes beteiligen.
Die Stadt hat eine Informationspflicht.

Durch einen schlauen Schachzug hat die Stadt Konstanz den Gemeinderat dazu benützt,einer Zuführung der Flughafen GmbH zu den Stadtwerken Konstanz zu zu stimmen.

Das bedeutet, dass die Bürgerbeteiligung entfällt und der Flugplatz jeder Zeit aus z.B. wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden kann.
Die Tage des Flugplatzes und somit auch die vielseitige Verwendung und Möglichkeiten sind damit
gezählt.

Siehe

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