Im Gegensatz zu den Europa- und Bundestagswahlen dürfen Auslandsdeutsche sowie EU-Bürger hier nicht wählen, da der direkte Bezug zum Land fehlt.
Es gibt jedoch einen Passus, der auch obdachlose Menschen betrifft: Sie dürfen wählen, müssen sich jedoch aktiv um ihr Wahlrecht kümmern.
Das bedeutet, sie müssen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Dies ist mit einem Personalausweis oder Reisepass beim Wahlbüro der Stadt möglich, in der entweder die letzte Meldeadresse bestand oder sich aktuell der Lebensmittelpunkt befindet.
Menschen ohne festen Wohnsitz (OFW), die sich nachweislich in den vergangenen drei Monaten am Wahlort in Baden-Württemberg aufgehalten haben, haben das Recht, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
Eintragungsformular:
https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Wichtig: Die Eintragung muss spätestens 21 Tage vor der Wahl erfolgen.
In Konstanz sind das Wahlbüro sowie die Wahlleiterin Frau Larissa Weis zuständig.
📧 larissa.weis@konstanz.de
Weitere Informationen:
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/p/personen-ohne-wohnsitz.html
Wahlberechtigte, die keine Wohnung innehaben, werden nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zuständig für die Eintragung wahlberechtigter Deutscher ohne Wohnung, die sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten, ist die Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird.
Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt sein. Die Wahlberechtigten werden bis zum Wahltag im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt.
Ist eine wohnungslose Person eingetragen, kann sie wie jede andere Person an der Briefwahl oder am Urnenwahlverfahren teilnehmen.