Am 29. November findet in Konstanz ein Bürgerentscheid statt. Die Konstanzer stimmen erneut darüber ab, ob ein von der Stadt geplantes Bauvorhaben umgesetzt werden soll. Nach den Abstimmungen über die Westtangente und das Konzerthaus ist dies der vierte Bürgerentscheid in der Stadt. Bürgerentscheide sind gesetzlich geregelt und ein wichtiges Instrument gelebter Demokratie.
Bislang konnte die Stadt ihre Wunschprojekte nicht realisieren. Obwohl sie in der Vergangenheit bereits viel Geld investiert hat, um ihre Vorhaben durchzusetzen, scheiterten diese am Widerstand der Bürger. Viele hatten dabei den Eindruck, nicht ernst genommen zu werden.
Die Stadt versuchte sogar zweimal, den Bau eines Konzerthauses durchzusetzen. Nach dem ersten Bürgerentscheid 2003 wurde das Vorhaben im März 2020 endgültig begraben. Die Stadt, vertreten durch den damaligen Oberbürgermeister Horst Frank, stellte die Entscheidungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger infrage und ließ einen Hochglanzprospekt drucken, um für das Konzerthaus auf Klein Venedig zu werben.
Auch 2026 setzt die Stadt erhebliche Mittel ein, um das geplante Bauvorhaben voranzubringen. Neben den hohen Planungskosten soll sie fast 120.000 Euro für einen Hochglanzflyer und dessen Verteilung ausgegeben haben.
Dieses Jahr könnte das Ergebnis knapp ausfallen. Oberbürgermeister Uli Burchardt gilt als strategisch versiert im Umgang mit Marketing, Studierenden und Fördermitteln. In Konstanz sind rund 65.000 Menschen wahlberechtigt; etwa 20.000 davon studieren an der Universität Konstanz oder der HTWG oder gehören zum akademischen Umfeld. Gerade bei dieser Gruppe, so die Kritik, spiele die Stadt eine wichtige Rolle. Studierende, die nur für ihr dreijähriges Bachelorstudium in Konstanz leben, haben volles Wahlrecht. Damit entscheiden möglicherweise auch Menschen über Ausgaben und die Zukunft der Stadt, die Konstanz schon bald wieder verlassen. Viele Studierende fahren außerdem Fahrrad.

Für ein faires Wahlergebnis ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Auch ausländische Staatsangehörige, Menschen ohne festen Wohnsitz und Unternehmerinnen und Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, wenn sie sich rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor dem Bürgerentscheid gestellt werden; die Frist endet demnach am 7. November. Das untenstehende Formular sowie Nachweise über den Aufenthalt im Raum Konstanz während der vergangenen drei Monate müssen mit eingereicht werden.
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