Die Presse hat ein Neutralitätsgebot

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Eine Strafanzeige gegen einen Pressevertreter aus der Region Konstanz wird sich u.U. vor Gericht klären.
„Gezielte Diffamierung überschreitet jede Grenze des journalistisch Zulässigen“

Eine Partei aus dem Raum Konstanz hat am 07.02.2026 Strafanzeige gegen Lokalredakteurin wegen des Verdachts der üblen Nachrede, Verleumdung und möglicher weiterer Straftatbestände erstattet. Anlass ist deren Artikel vom 06.02.2026 unter der Überschrift „Geld gegen Wahlstimme? Staatsschutz ermittelt wegen Wählerbestechung an Berufsschule“, der in eklatanter Weise gegen journalistische Sorgfaltspflichten und die Grundsätze des Pressekodex verstößt.

Manuel Wentzel, der stellvertretender Vorsitzender der Partei, erklärt hierzu:

Der Artikel von Frau Schneider stellt eine gezielte, einseitige und konstruierte Diffamierung, durch grob unvollständig recherchierter Faktenlage, unserer Partei dar. Obwohl weder Staatsanwaltschaft noch Polizei eine konkrete Partei oder Person im Zusammenhang mit den Ermittlungen am Berufsschulzentrum Radolfzell benannt haben, wird diese Partei in dem Bericht achtmal namentlich genannt, ohne dass auch nur eine andere politische Kraft Erwähnung findet. Diese suggestive Fokussierung erweckt beim Leser den völlig unzutreffenden Eindruck, die Partei stehe mit dieser Straftat in Verbindung. Das ist kein Journalismus, das ist tendenziöse Hetze.“

Wentzel verweist auf die offizielle Einschätzung der Staatsanwaltschaft Konstanz, die den Anfangsverdacht selbst als „sehr schwach“ einstuft und betont, „um welche Partei es sich handeln könnte, [sei] völlig unklar“. Diese zentralen Relativierungen werden im Presse-Artikel durch die dramatisierende Aufmachung und die wiederholte Nennung dieser Partei systematisch ausgeblendet.

Besonders perfide ist der Timing-Aspekt“, so Wentzel weiter. „Der Artikel erscheint genau einen Monat vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg und nutzt einen schwachen, völlig ungeklärten Anfangsverdacht, um unsere Partei in der öffentlichen Wahrnehmung mit illegalen Praktiken zu assoziieren. Während andere seriöse Medien, darunter die Tagesschau, der SWR und die Stuttgarter Zeitung, auf die Nennung von Parteien komplett verzichteten, hat sich das Pressemedium für eine Kampagne entschieden, die eindeutig das Ziel verfolgt, die Partei politisch zu schädigen. Diese Form des Gossenjournalismus überschreitet jede rote Linie.“

Der Kreisverband, der Partei, wirft der Redakteurin vor, bewusst gegen den Pressekodex verstoßen zu haben, der unbestätigte Meldungen klar kennzeichnet, zur Ausgewogenheit verpflichtet und die Unschuldsvermutung wahrt. Zudem wurde ausschließlich eine Partei um Stellungnahme gebeten, ein Verstoß gegen das Gebot der neutralen Berichterstattung.


Wir werden uns diese gezielte Rufschädigung nicht gefallen lassen. Mit unserer Strafanzeige setzen wir ein klares Zeichen gegen tendenziösen Meinungsjournalismus, der sich als Nachrichtengeschäft tarnt. Wir fordern das Pressemedium auf, seine Berichterstattung auf nachprüfbare Fakten zu stützen und die Grundregeln des journalistischen Handwerks einzuhalten. Unsere Partei im Kreis Konstanz wird sich weiterhin sachlich und transparent für die Interessen der Bürger einsetzen, frei von den fortwährenden Versuchen, uns durch unfaire Methoden zu diskreditieren.“

Die Strafanzeige wurde beim Polizeipräsidium Konstanz, Polizeirevier Singen eingereicht und umfasst eine detaillierte rechtliche Würdigung des Artikels sowie einen Vergleich mit der Berichterstattung anderer Medien.

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